Beratungskosten
Unsere Kanzlei bietet keine kostenlosen Beratungen an.
Für die Erstberatung wird ein Betrag von € 180,- verrechnet. Dieser ist direkt in der Kanzlei zu bezahlen (bar, Bankomat oder Kreditkarte) bzw. bei einem telefonischen oder Termin via Video vorab per Überweisung.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, können Sie diese Beratungskosten bei dieser einreichen. Es erfolgt keine Direktverrechnung durch die Rechtsanwaltskanzlei
.
Kostenlose Beratung - ein freiwilliges Service der Rechtsanwälte
Dieses Service dient dazu kurze juristische Auskünfte entgeltlos zu erteilen. Die Beratungsdauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. Dem Klienten gibt es die Möglichkeit "seinen" Anwalt kennenzulernen. Es sollen jedoch keine laufenden Verfahren besprochen werden, es werden auch keine Unterlagen geprüft, auch ist eine umfassende Beratung bei komplexen Themengebieten nicht möglich. Die kostenlose Beratung findet in meiner Kanzlei grundsätzlich jeden 2. Monat,
jeweils am Freitag in der Zeit von 14 bis 16 Uhr statt.
Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.
Termine 2024:
- 12.01.2024
- 01.03.2024
- 26.04.2024
- 06.09.2024
- 08.11.2024
Ab 1.Juli 2018 in Kraft: das neue Erwachsenenschutzgesetz!
Aus "Sachwaltern" werden "gerichtliche Erwachsenenvertreter". Was sich genau geändert hat und welche Auswirkungen dies auf Ihre persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse hat, wird bei einer Besprechung genau erklärt.
Die schon bisher bekannte Vorsorgevollmacht wurde jedenfalls durch das neue Gesetz aufgewertet.
Die Erbrechtsreform bringt ab 1.1.2017 umfangreiche Änderungen im Erbrecht!
Das wichtigste:
Ihr gültig abgeschlossenes Testament bleibt auch nach dem 1.1.2017 gültig!
Trotzdem ist es ratsam sein Testament regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen, dies unabhängig von den kommenden Änderungen. Jetzt ist aber ein sehr guter Zeitpunkt, da das bereits verfasste Testament eventuell von den Änderungen betroffen sein kann und zwar durch die gesetzlichen Auslegungsregeln, die rückwirkend gelten.
Die Neuerungen im einzelnen sind:
- das neue (außerordentliche) Erbrecht der Lebensgefährten.
Klingt vielversprechend, trotzdem ist ein Testament bei einer Lebensgemeinschaft unbedingt erforderlich
- Änderungen im Pflichtteilsrecht
Stärkung des Ehegatten, Stundung, Änderung der Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten
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Automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung oder Aufhebung der Lebensgemeinschaft.
Birgt eine Reihe von Möglichkeiten der Anfechtung des Testamentes durch übergangene oder verkürzte Erben, die man durch eine eindeutige Formulierung im Testament verhindern kann.
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Pflegevermächtnis
- Neue Formvorschriften beim Testament
- Erben im Ausland; Schon seit 2015 gilt: wenn ein österr. Staatsbürger im Ausland verstirbt und er dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ist das ausländische Recht anwendbar! Auch dies kann man ändern.
Eine Beratung zahlt sich jedenfalls aus!
Grundbuch- und Firmenbuchauszüge
Gerne machen wir prompt für sie einen Grundbuch- oder Firmenbuchauszug direkt in der Kanzlei.
Abfragen aus der Insolvenzdatei
Berechnungen der Indexerhöhung
In vielen Verträgen wird eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Die Berechnung der Erhöhung bereitet jedoch in der Praxis enorme Schwierigkeiten.