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Rechtsanwältin & Mediatorin

Mag. Andrea Seidl

„Der Begriff der Gerechtigkeit (lateinisch: iustitia), bezeichnet seit der antiken Philosophie in seinem Kern eine menschliche Tugend.“

Mag. Andrea Seidl, Rechtsanwältin und Mediatorin

Schwerpunkte

  • Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen, Treuhandhaftungen
  • Durchführung von Teilungsplänen 
  • Wohnungseigentum 
  • Errichtung von Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung vor Gericht
  • Testamentserrichtungen
  • Zentrale Registrierung
  • Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen
  • Beratungen im Zuge Vertragserrichtungen etc.
  • Eherecht
  • Ehescheidungen
  • Unterhalt der Ehegatten und Kinder
  • Adoption
  • Verkehrsunfall  
  • Verteidigung 
  • Vertretung der Opfer 
  • Darlehensverträge, Kredite
  • Bürgschaften
  • Werkverträge
  • Eintreibung offener Forderungen gegenüber Kunden
  • Führerschein
  • Grundverkehrsangelegenheiten
  • Verwaltungsstrafsachen

Die Kanzlei

Die Kanzlei befindet sich in einem alten Bürgerhaus von Groß-Enzersdorf am Hauptplatz gelegen. Das Haus befindet sich seit mehr als 90 Jahren im Familienbesitz.

Ursprünglich befand sich die Kanzlei im Erdgeschoß, nach umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten im Jahre 2006 wurde sie in den ersten Stock verlegt. Das Ergebnis ist der Versuch das Moderne in das Alte zu integrieren.

1922 begann Dr. Norbert Rauscher sen als Rechtsanwalt in Groß-Enzersdorf. Dessen Sohn Dr. Norbert Rauscher jun. wurde 1958 in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen und arbeitete in Kanzleigemeinschaft mit seinem Vater bis 1965. Nach dem Tod des Seniorpartners arbeitete Dr. Norbert Rauscher bis zum Jahre 2000 allein. Mag. Andrea Seidl (Tochter von Dr. Norbert Rauscher) führt das „Familienunternehmen“ nun in dritter Generation.
Seit 1.3.2022 ist Mag. Julia Rauscher, die Nichte von Mag. Andrea Seidl und Enkelin von Dr. Norbert Rauscher, als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei tätig.

Das Datum der Errichtung kann nicht eruiert werden, ein Eigentümer aus dem Jahre 1750 ist bekannt. Erworben wurde das Grundstück im Jahre 1916 von den Ehegatten Lorenz und Anna Rauscher (Urgroßeltern von Mag. Andrea Seidl). Beim Erwerb war der 1.Stock gassenseitig vorhanden, hofseitig war das Gebäude ebenerdig. Rechts im Untergeschoß gassenseitig war früher einmal die Post, später ein Geschäftslokal einer Hutmacherin. 1927 wurde der Hoftrakt aufgestockt. Während der Besatzungszeit 1945 wurde fast die gesamte Wohnung im Obergeschoß von russischen Soldaten mitbewohnt, bis 1953 als der letzte Russe auszog. Seit 2006 befindet sich die Kanzlei im Obergeschoß.

Im Team

Mag. Andrea Seidl

Geboren 1968

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien
  • Gerichtsjahr am BG Groß-Enzersdorf und am LG für Zivilrechtssachen Wien
  • Rechtsanwaltsprüfung im Jahr 2000
  • Mediator seit 2003
  • Collaborative Lawyer seit 2005

Mag. Julia Rauscher

Geboren 1998

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (2017-2022)
  • Studienassistentin am Institut für Römisches Recht und antike Rechtsgeschichte (2019-2022)

  • dzt auf Gerichtspraxis

Unsere Leistungen

Wir bieten eine Vielzahl an anwaltlichen und mediativen Leistungen für unsere Klienten an. Die Rechtsberatung und Vertreung ist immer individuell und wird an die Bedürfnisse angepasst.

Unsere Kanzlei bietet keine kostenlosen Beratungen an.

Für die Erstberatung wird ein Betrag von € 180,- verrechnet. Dieser ist direkt in der
Kanzlei zu bezahlen (bar, Bankomat oder Kreditkarte) bzw. bei einem telefonischen
oder Termin via Video vorab per Überweisung.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, können Sie diese Beratungskosten
bei dieser einreichen. Es erfolgt keine Direktverrechnung durch die
Rechtsanwaltskanzlei .

Die Erste Anwaltliche Auskunft ist ein freiwilliges kostenloses Service der Rechtsanwält*innen und findet an bestimmten vorgegebenen Terminen statt!

Sie brauchen eine erste Einschätzung der Rechtslage in einem konkreten Fall? Sie
sind sich nicht sicher, welche Ansprüche Sie durchsetzen können? Sie fragen sich,
ob eine Klage überhaupt Sinn macht?

Die „Erste Anwaltliche Auskunft“ (EAA) bietet Ihnen ein erstes und kostenloses
Orientierungsgespräch zum weiteren Vorgehen in Ihrem konkreten Fall.
Die Beratungsdauer soll 15 Minuten nicht überschreiten. Es werden jedoch keine laufenden Verfahren besprochen und keine Unterlagen geprüft, auch ist eine umfassende Beratung bei komplexen Themengebieten (z.B. Ehescheidung) nicht möglich.

Dieses Service findet in meiner Kanzlei grundsätzlich jeden 2. Monat,
jeweils am Freitag in der Zeit von 14 bis 16 Uhr statt.

Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich.

Termine: https://raknoe.at/eaa-termine/

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung unter Mithilfe einer neutralen dritten Person, welche am Konflikt nicht beteiligt ist und auch keine Entscheidungen trifft (Mediator). Das Mediationsverfahren wird von beiden Parteien freiwillig angestrebt.
Ziel der Mediation sind rechtsgültige, verbindliche Lösungen, die von den Betroffenen gemeinsam und freiwillig erarbeitet werden. Im Mittelpunkt steht die Erarbeitungen von Lösungen für die Zukunft und nicht die Aufarbeitung der Vergangenheit. Der Begriff der Mediation kommt aus dem Englischen und bedeutet „Vermittlung“.

Collaborative Law (Kooperatives Anwaltsverfahren)

Ein weiteres alternatives Verfahren zum Verfahren vor Gericht.
Es handelt sich um ein außergerichtliches, anwaltlich unterstütztes, strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten aller Art. Die Parteien kommen überein ihren Streit zumindest für bestimmte Zeit nicht zu Gericht zu tragen, sondern zu versuchen im Collaborative Law Verfahren zu lösen. Jede Partei wird von einem besonders geschulten Rechtsanwalt im Verfahren begleitet.

  • Beratung zum Erwachsenenschutzgesetz: seit 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzgesetz

  • Beratung zur Erbrechtsreform: seit 1. Jänner 2017 gibt es umfangreiche Änderungen im Erbrecht

  • Grundbuch- und Firmenbuchauszüge: Gerne machen wir prompt für sie einen Grundbuch- oder Firmenbuchauszug direkt in der Kanzlei.
  • Abfragen aus der Insolvenzdatei
  • Berechnungen der Indexerhöhung: In vielen Verträgen wird eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Die Berechnung der Erhöhung bereitet jedoch in der Praxis enorme Schwierigkeiten.
  • Abfragen aus dem zentralen Melderegister